Angesichts der zurzeit bestehenden Corona-Einschränkungen fragen sich viele Familien, ob unsere diesjährige Kinderfreizeit und das Zeltlager durchgeführt werden können. Zwar können die aktuellen Hygienevorschriften umgesetzt werden, jedoch ein Mindestabstand in keiner Weise eingehalten werden. In einer gemeinsamen Beratung mit den Freizeitenleitungen hat der Kirchenvorstand in seiner Sitzung am 26. Mai entschieden, beide Freizeiten nicht vorzeitig abzusagen, sondern sie stattfinden zu lassen, sofern bis zum 15. Juli die rechtlichen Vorgaben eingehalten werden können und das Abstandsgebot für Freizeiten aufgehoben ist. Leider befinden wir uns damit noch in einem „Schwebezustand“, halten uns aber die Durchführung der Freizeiten noch offen. Ihr Pastor Dau
Bild: Friedbert Simon; Quelle: Pfarrbriefservice.de